Der bevorstehende Katholikentag in Osnabrück gab für die
Organisatoren Anlass zur Themenwahl: Ist die besondere Rechtsstellung
der beiden großen christlichen Konfessionen in Deutschland
mehr als nur historisch gut begründet?
Müssen nicht diese Rechtsprivilegien auch anderen Glaubensgemeinschaften
eingeräumt werden? Oder muss ganz im Gegenteil die Trennung
von Staat und Kirche künftig viel konsequenter durchgeführt
werden?
Zur Podiumsveranstaltung der Osnabrücker Friedensgespräche
am Dienstag, 29. April 2008, 19 Uhr, in der Aula der Universität
werden erwartet: Dr. Hans Langendörfer, Sekretär der Deutschen
Bischofskonferenz, Dr. Ayyub Axel Köhler, Vorsitzender des
Zentralrats der Muslime in Deutschland, sowie der Publizist
Dr. Michael Schmidt-Salomon von der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung.
Die Gesprächsleitung hat Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke
von der Universität Osnabrück.
Es war die Verfassung der Weimarer Republik, in der 1919
erstmals der Status der christlichen Kirchen im Rahmen des
Staatskirchenrechts geregelt wurde. Auch in der Bundesrepublik
haben beide großen christlichen Konfessionen den Status von
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Staat übernahm
die Erhebung der Kirchensteuer, er fördert konfessionelle
Schulen, Kindergärten und theologische Fakultäten, gewährt
Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Mitspracherechte
in Gremien wie z.B. Rundfunkräten. Diese Regelungen gelten
auch heute vielen als gut begründbare Merkmale des kooperativen
Verhältnisses der Religionsgemeinschaften gegenüber den politischen
Institutionen.
Die inzwischen bedeutende Zahl von muslimischen Zuwanderern
und ihren Kindern,
die für ihre Religion gleichfalls eine größere Sichtbarkeit
und bessere Handlungs-möglichkeiten im öffentlichen Leben
fordern, gibt indessen immer wieder Anstöße für die Diskussion
um den Rechtsstatus der muslimischen Glaubensgemeinde in Deutschland.
Demgegenüber warnen säkulare Glaubenskritiker davor, rückwärtsgewandten
Verfechtern religiöser Anschauungen aller Art in Form rechtlicher
Privilegien Vorteile im pluralistischen Glaubens- und Weltanschauungsstreit
einzuräumen. Die hitzig geführte Debatte um einen geplanten
Bau einer größeren Moschee in Köln könnte aber Vorzeichen
einer sich allgemein verschärfenden Religionsdebatte in Deutschland
und Europa sein. Die Friedensgespräche wollen einen Beitrag
zur Klärung der Positionen leisten und nach möglichen Übereinkünften
für ein friedliches Miteinander fragen.
Hans Langendörfer amtiert seit 1996 als Sekretär der Deutschen
Bischofskonferenz. Geboren 1951, trat er 1972 in den Jesuitenorden
ein, studierte in München und Frankfurt und empfing 1979 die
Priesterweihe. Von 1981 bis 1986 war er an der Universität
Bonn tätig, von 1987 bis 1989 Mitarbeiter im Bundeskanzleramt.
Ayyub Axel Köhler wurde 2006 zum Vorsitzenden des Zentralrats
der Muslime in Deutschland gewählt. 1938 in Stettin geboren,
wurde er 1963 Muslim, legte 1968 eine naturwissenschaftliche
Promotion ab und wurde 1970 Assistant-Professor in Teheran.
Bis 1999 war er im Institut der deutschen Wirtschaft in Köln
tätig.
Michael Schmidt-Salomon wurde 1967 in Trier geboren. Nach
einem Studium der Erziehungswissenschaften wurde er Mitarbeiter
und Lehrbeauftragter an der Universität Trier. Er ist Dozent
und Publizist sowie Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung.
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